Dr. med. Anneli Hainel
Privatpraxis für Schilddrüsenerkrankungen

Leistungsabrechnung

Die Leistungen werden nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.


Sofern Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind, können Sie die Rechnung Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe zahlende Stelle zur Erstattung vorlegen. Da der Umfang der Kostenübernahme durch Ihre Erstattungsstelle u. a. auch vom versicherten Tarif abhängig ist sowie teilweise die Abrechnung mit analogen Ziffern für ausführliche Arztgespräche von mehr als dreißig Minuten Dauer nicht anerkannt wird, kann eine vollständige Kostenerstattung durch Ihre Versicherung nicht in allen Fällen gegeben sein.


Gesetzlich versicherte Patienten erhalten ebenfalls eine privatärztliche Abrechnung nach GOÄ und können alle Leistungen der Praxis als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Rechnung kann jedoch nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden.